Effektengiroverkehr

Effektengiroverkehr
Ef|fẹk|ten|gi|ro|ver|kehr

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Effektengiroverkehr — Ef|fẹk|ten|gi|ro|ver|kehr, der (Bankw.): stückelose Lieferung von Wertpapieren durch Wertpapiersammelbanken an Geldinstitute u. von diesen weiter an ihre Kunden, die über Effektenschecks getätigt wird …   Universal-Lexikon

  • Effektengiroverkehr — stückelose Eigentumsübertragung von ⇡ Effekten durch Vermittlung von Effektengirobanken oder ⇡ Wertpapiersammelbanken. Die Kreditinstitute geben den größten Teil ihrer Effekten an eine Wertpapiersammelbank (Drittverwahrer) in ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Wertrecht — ist im deutschen Bankwesen die Bezeichnung für den vollkommen „stückelosen“ unverbrieften Effektenverkehr, bei dem keine Wertpapierurkunden verwaltet werden und auch auf die Ausstellung von Globalurkunden verzichtet wird. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Sammelverwahrung — Sammeldepot. 1. Begriff/Charakterisierung: ⇡ Wertpapierverwahrung, bei der der Bankier die von verschiedenen Kunden hinterlegten Stücke der gleichen Gattung zusammen aufbewahrt, doch so, dass im Gegensatz zur Summenverwahrung der Hinterleger in… …   Lexikon der Economics

  • Depot — Warenspeicher; Lagerhalle; Magazin; Lagerhaus; Lager; Speicher; Warendepot * * * De|pot [de po:], das; s, s: 1. Lager für Vorräte: Uniformen, Waffen aus dem Depot holen. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… …   Universal-Lexikon

  • Wertpapiersammelbanken — Wertpapiersammelbanken,   von Banken gegründete Institute (Kassenvereine), die der Sammelverwahrung von Wertpapieren und dem Effektengiroverkehr, d. h. der stücklosen Wertpapierlieferung (Effekten) dienen. Nach § 1 Kreditwesen Gesetz gelten… …   Universal-Lexikon

  • Effektenscheck — Ef|fẹk|ten|scheck, der: im Effektengiroverkehr verwendete Urkunde, die der Eigentumsübertragung od. Verpfändung dient …   Universal-Lexikon

  • Treuhandgiroverkehr — Treugiroverkehr; besondere Art im ⇡ Effektengiroverkehr (i.w.S.), deren Gegenstand nicht Wertpapiere (Sachen), sondern Forderungen sind. Die Einführung des T. wurde dadurch ermöglicht, dass durch Reichsgerichts Entscheidung anerkannt wurde, dass… …   Lexikon der Economics

  • Wertpapiersammelbanken — Effektendepotbanken, Kassenvereine; Spezialbanken, die die ⇡ Sammelverwahrung von Effekten sowie den ⇡ Effektengiroverkehr betreiben und somit die stückelose Belieferung von börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäften ermöglichen… …   Lexikon der Economics

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